Es gibt unterschiedliche Vertragsbedingungen, die den Beginn der Berufsunfähigkeitsrente regeln. Einige Tarife sehen eine BU-Rente bereits dann vor, wenn eine mindestens sechs Monate andauernde Erwerbsminderung zu erwarten ist. Andere Regelungen legen fest, dass erst nach dem endgültigen Feststellen der Berufsunfähigkeit eine Rentenzahlung beginnen kann. Das kann unter Umständen bis zu drei Jahren dauern, in denen der Versicherte ohne Einkommen dasteht. Auf den Beginn der BU-Rente sollte daher bei Vertragsabschluss geachtet werden.
