Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte statt BU Versicherung
Der Beamtenstatus bringt einige Besonderheiten mit sich, die sich auch in der idealen Zusammensetzung von Vorsorgemaßnahmen bemerkbar machen. Ein Beamter kann nicht erwerbsunfähig oder berufsunfähig im Sinne der Begriffe werden, da sein Versorgungsanspruch nicht den allgemeinen Rentengesetzen unterliegt. Die Altersversorgung richtet sich beim Beamten nach gesetzlichen Vorschriften, hier wäre das Beamtenversorgungsgesetz zu nennen, das im Zusammenhang mit dem Bundesbesoldungsgesetz das Einkommen von Beamten regelt. Kann ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienst nicht mehr verrichten, ist er als dienstfähig oder als teilweise dienstfähig einzustufen. Abhängig von der Anzahl der Dienstjahre und dem letzten Einkommen erhält ein dienstunfähiger Beamter eine Pension. Damit die finanzielle Lücke leichter zu schließen ist, empfiehlt es sich für Beamte, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Im Gegensatz zur BU Versicherung anderer Berufsgruppen sind diese Art der Vorsorge auf die speziellen Besonderheiten des Beamtentums mit seinen Versorgungsansprüchen abgestimmt.
