Invaliditätsversicherung als Alternative zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Zur Invaliditätsversicherung gehören die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie eine Unfallversicherung mit Invaliditätsklausel. Als Invalide zählt, wer aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit so eingeschränkt ist, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist die Unfähigkeit zu arbeiten auf jede Art von Tätigkeit ausgedehnt. Bei der Beurteilung der Leistungspflicht durch die Versicherung spielt der ausgeübte Beruf keine Rolle, vielmehr bezieht sie sich auch auf Tätigkeiten, auf die ausgewichen werden kann. Die Invaliditätsversicherung leistet also auch, wenn der Versicherte noch irgendeiner anderen Beschäftigung als die des gelernten Berufes nachgehen kann. Ist die Invaliditätsversicherung an eine Unfallversicherung gekoppelt, kommt eine Leistung nur nach einem Unfall in Frage.
