Teilweise Erwerbsminderungsrente – die Rente zur Erwerbsminderung
Wer alleine auf die gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung angewiesen ist, sieht sich einer Situation gegenüber, die sich ungünstig auf seine Einkommensverhältnisse auswirken wird. Wer als teilweise erwerbsgemindert gilt, hat einen Anspruch auf 50% der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Es wird also zunächst berechnet, wie hoch der gesetzliche Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente wäre, wenn der Betreffende überhaupt nicht mehr arbeiten könnte. Diese Rente wegen Erwerbsminderung ist abhängig von Beitragsdauer und Einkommenshöhe und sie ist in jedem Fall niedriger, als das aktuelle Einkommen. Bei einer teilweisen Erwerbsfähigkeit wird dem Betreffenden zugemutet, eine andere Tätigkeit anzunehmen, eventuell nur teilzeit zu arbeiten und dadurch nicht nur Ansehen und Selbstbestätigung zu verlieren, sondern auch eine spürbare Einbuße beim Einkommen hinzunehmen. Die teilweise Erwerbsminderungsrente ersetzt die frühere Berufsunfähigkeitsrente bei einer gleichzeitigen Verschlechterung der Leistungen.
