Bedeutet eine gesundheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (AU) gleichzeitig auch eine Berufsunfähigkeit (BU)?

Nein. Eine Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt vor, wenn der Arbeitnehmer wegen einer vorübergehenden Erkrankung seinem Arbeitsplatz fern bleiben muss. Erst ab einer Krankheitsdauer von 6 Monaten oder einer entsprechenden Prognose kann man von Berufsunfähigkeit (BU) im Sinne einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sprechen. Einige Versicherungen schließen sich dieser 6-Monats-Prognose aber nicht an und sprechen erst dann von einer BU, wenn der Beruf aus Krankheitsgründen endgültig aufgegeben wurde.