Nein. Eine Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt vor, wenn der Arbeitnehmer wegen einer vorübergehenden Erkrankung seinem Arbeitsplatz fern bleiben muss. Erst ab einer Krankheitsdauer von 6 Monaten oder einer entsprechenden Prognose kann man von Berufsunfähigkeit (BU) im Sinne einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sprechen. Einige Versicherungen schließen sich dieser 6-Monats-Prognose aber nicht an und sprechen erst dann von einer BU, wenn der Beruf aus Krankheitsgründen endgültig aufgegeben wurde.
