Ob man gesund bleibt oder krank wird, hängt nicht nur von der individuellen gesundheitlichen Konstitution ab, sondern auch von der Tätigkeit, die beruflich ausgeübt wird. Berufe, die mit einer körperlichen Belastung verbunden sind, führen häufiger zu Erkrankungen, als solche, die weniger körperlich belastend sind. Die Versicherer wollen eine Balance finden zwischen optimaler Absicherung ihrer Kunden und minimalstem Risiko für das Unternehmen. Deshalb wird bei der Beitragsbemessung der Beruf des Antragstellers für eine Berufsunfähigkeitsrente eine wichtige Rolle spielen.
Die meisten Versicherungen richten sich nach einer Tabelle, in welcher die gängigsten Berufe in Risikogruppen eingeteilt sind. In den Grundzügen ist die Zuordnung der einzelnen Tätigkeiten in die jeweilige Risikogruppe für die BU-Rente bei jedem Unternehmen gleich, da es sich aber um keine gesetzlich verpflichtende Vorgabe handelt, kann eine Versicherung auch davon abweichen. So gibt es auch Unternehmen, die eine höhere Risikobereitschaft zeigen und beispielsweise den Beruf des Zahnarztes der Risikogruppe 2 zuordnen, während es andere Unternehmen für nötig halten, einen Zahnarzt nur nach Risikogruppe 3 versichern zu können.
Die meisten Versicherungen teilen die Berufsgruppen nach 5 oder 6 Gefährdungsstufen ein.
Damit ergeben sich folgende Risikogruppen für Berufsunfähigkeitsrente:
Stufe 1 – hochqualifizierte Tätigkeiten mit geringer Gefahr
Dazu zählen u.a. Anwälte, Ärzte (Allgemeinarzt, Innere Medizin, Urologie), Bibliothekare, Hochschullehrer, Landräte, Richter und Steuerberater.
Stufe 2 – kaufmännische Berufe mit mittlerer oder höherer Führungskompetenz, bei geringer körperlicher Tätigkeit
Dazu zählen u.a. Anwaltsgehilfen, Finanzbeamte, Heilpraktiker, Ingenieure, Juristen, Versicherungskaufleute, Zahnärzte
Stufe 3 – körperliche Tätigkeiten mit leichter Gefahr
Dazu zählen u.a. Optiker, Autohändler, Bademeister, Erzieher, Friseure, Goldschmiede, Hebammen, Journalisten, Lektoren, Politessen, Tierärzte, Zahntechniker
Stufe 4 – schwere körperliche Tätigkeiten mit hoher Gefahr
Dazu zählen u.a. Altenpfleger, Bäcker, Berufssoldaten, Dachdecker, Fahrlehrer, Gerüstbauer, Hausfrauen, Installateure, Klempner, Lehrer, Maurer, Metzger, Polizisten, Postboten, Rettungssanitäter, Taxifahrer, Werkzeugmacher
Stufe 5 – stark gefährdete Berufe
Dazu zählen u.a. Croupiers, Detektive, Fitnesstrainer, Gerichtsvollzieher, Schauspieler, Tänzer.
Stufe 6 – am stärksten gefährdete Berufe
Dazu zählen u.a. Artisten, Tierpfleger, Stuntmen
