Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler gehört zwingend in das Paket mit notwendigen Versicherungen. Eine länger andauernde Krankheit kann ohne eine BU-Versicherung schnell zum Ende der freiberuflichen Existenz führen, wenn nicht rechtzeitig vorgesorgt wurde. Das Krankentagegeld der privaten Krankenkasse springt zwar für den akuten Krankheitsfall ein, aber nach der vereinbarten Laufzeit ist damit Schluss. Wird dann eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt, hat der Freiberufler keinen Anspruch gegen eine gesetzliche Versicherung, da er ja keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet hat. Die Frage, ob der Freiberufler teilweise erwerbsgemindert oder voll erwerbsgemindert ist, braucht dann gar nicht geklärt zu werden, da er in keinem der beiden Fälle eine Leistung aus der gesetzlichen Versicherung bekommt. Er ist und bleibt auf seine Arbeitskraft angewiesen und wenn diese aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist, sinkt das monatliche Einkommen unter Umständen auf Null!
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler sollte eine Rentenhöhe von mindestens 1500 Euro umfassen. Man geht davon aus, dass mit diesem Betrag die notwendigen Ausgaben für den Lebensunterhalt bestritten werden können.
