Hausfrauen / Hausmänner

Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen/Hausmänner

Die Tätigkeit der Hausfrau ist bei den meisten privaten Versicherungen als versicherungsfähiger Beruf anerkannt. Die Erziehung der Kinder und das Versorgen des Haushalts werden damit als wichtiger Beitrag zum Funktionieren der Gesellschaft gewürdigt. Hausfrauen und Hausmänner wissen das längst und spätestens, wenn durch Krankheit oder Unfall ihre Arbeitskraft in Frage gestellt wird, wissen es auch die berufstätigen Lebenspartner. Dieser Ernstfall sollte schon vorher einkalkuliert sein, damit finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die Familie auch dann betreuen und versorgen zu können, wenn die Hausfrau oder der Hausmann, das auf Dauer nicht tun können.

Im Fall einer Berufsunfähigkeit von Hausfrauen oder Hausmännern zahlt der private Versicherer die vertraglich vereinbarte Rente. Das ist oft das einzige Einkommen, denn nicht berufstätige Hausfrauen zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Jeder Handgriff im Haushalt muss aber organisiert und bezahlt werden, wenn die Hausfrau aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer ausfällt. Die BU-Rente für Hausfrauen sorgt dafür, dass die Familie nicht ins finanzielle Chaos stürzt und vermeidet damit eine Anhäufung von Problemen.

Die Höhe der BU-Rente für Hausfrauen wird beim Vertragsabschluss festgelegt. Es ist sinnvoll, dabei von einem Monatsbetrag von 1000 Euro auszugehen, damit die hauptsächlichen Kosten gedeckt werden können. Der Beitrag dafür richtet sich nach dem Eintrittsalter und möglichen Vorerkrankungen der Hausfrau oder des Hausmanns, sowie nach der Art von eventuellen Nebentätigkeiten. Für ca. 40 Euro monatlich kann eine 30jährige gesunde Hausfrau eine BU-Rente mit mtl. 1000 Euro abschließen.