Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige
Selbstständige müssen knapp kalkulieren, damit die Ausgaben die Einnahmen nicht übersteigen und dass nach Abzug der Kosten ein Gewinn übrig bleibt. Daher ist es verständlich, dass gerade bei der Zusammenstellung der notwendigen Versicherungen der Rotstift angesetzt wird. Auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte ein Selbstständiger aber unter keinen Umständen verzichten. Tritt der Ernstfall nämlich ein, hängt nicht nur die wirtschaftliche Sicherheit des Versicherten am Seidenfaden, unter Umständen ist das gesamte Unternehmen gefährdet und mit ihm die Arbeitsplätze der Angestellten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige prüft im Leistungsfall, ob durch eine Umorganisation der Strukturen der Versicherte weiter im Unternehmen tätig sein kann. Diese Prüfung sollte nicht als Versuch der Versicherung gewertet werden, sich aus der Leistungspflicht herauszuziehen, sondern als Chance, trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiter arbeiten zu können und das Unternehmen weiterhin führen zu können. Diese Vorgabe muss nämlich bei einer Umorganisation durch die Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt werden. Der Betrieb muss weiter derselben Branche angehören und der versicherte selbstständige Unternehmer kann weiter seinen Führungsaufgaben nachgehen. Inwieweit evtl. Kosten von der Versicherung übernommen werden, die mit der Umstrukturierung oder mit behindertengerechten Umbaumaßnahmen im Zusammenhang stehen, kommt auf die individuell vereinbarten Versicherungsbedingungen an.
Selbstständige, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, sollten auf diese Bedingungen besonders achten.
