Grundsätzlich bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch während der Elternzeit bestehen. Es gibt aber tarifliche Unterschiede bei den Anbietern, die sich auf eine Pause im Berufsleben beziehen. Einige Anbieter garantieren in ihren Tarifen, dass für einen Zeitraum bis zu drei Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Beruf bei einer eventuellen Berufsunfähigkeit die Kriterien des ehemaligen, versicherten Berufs zugrunde gelegt werden. Bei längerer Pause oder bei mehreren Elternzeiten hintereinander kann sich die Beurteilung oft ändern. Andere Anbieter legen während der Elternzeit den Beruf Hausfrau/Hausmann zugrunde. Wer in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt und an Familienplanung denkt, sollte den Tarif in dieser Hinsicht prüfen.
