Bin ich weiterhin versichert, wenn ich arbeitslos werde?

Solange Beiträge bezahlt werden, besteht auch die BU-Versicherung. Allerdings kann es zu unterschiedlichem Verhalten der Versicherer kommen, wenn es um eine zumutbare berufliche Veränderung geht. Die Frage der Verweisung kommt hier wieder ins Spiel, falls ein Versicherter berufsunfähig wird, während er arbeitslos ist. Deshalb ist es umso wichtiger, beim Vertragsabschluss auf den Verzicht der Verweisung zu achten.