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Der Schaden und Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt ist dies in den meisten Fällen eine extreme Belastung für die versicherte Person und deren persönliches Umfeld.

Trotzdem ist die Berufsunfähigkeit eines der am häufigsten verdrängten Risiken in unserer modernen Welt. Dabei ist in der Regel über die Berufsunfähigkeitsversicherung versichertes Arbeitseinkommen extrem wichtig für die Haushaltskasse und die Lebensführung des Versicherten und seiner Angehörigen. Diese Personen, für die er mit seinem Einkommen aus der Berufstätigkeit sorgt, haben in vielen Fällen kein Einkommen und auch nicht die Möglichkeit sich selber finanziell zu versorgen. Kinder, Ehepartner und andere, von der Finanzkraft des Versicherten abhängige Personen, sind demnach direkt von der Berufsunfähigkeit des Versicherten betroffen.

Der Schaden und Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist u.a. aus vorgenannten Gründen oft schwierig und komplex in der Bearbeitung. Nicht selten ist der Versicherte ja so stark in seiner Handlungsfähigkeit beeinträchtigt das andere Personen als er selbst den Renten- bzw. Leistungsantrag bearbeiten und die versicherte Berufsunfähigkeitsrente beim Versicherer geltend machen müssen.

Wichtig ist immer die rechtzeitige Meldung beim Versicherer!
Bei sehr langer Arbeitsunfähigkeit oder ersten Anzeichen einer Berufsunfähigkeit sollte immer, auch vorsorglich, eine Meldung an den zuständigen Versicherer erfolgen.

Hier hilft dann auch der zuständige Vermittler oder Versicherungsmakler weiter. Er kennt die persönlichen Verhältnisse und den bestehenden Versicherungsschutz der versicherten Personen und kann mit dem Versicherungsnehmer oder dessen Ansprechpartnern erste Fragen klären.

Die Meldung kann aber auch vorab telefonisch direkt an die zuständige Versicherungsgesellschaft gehen, diese gibt dann Auskunft über die weitere Vorgehensweise.

Ein auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sollte immer dann zu Rate gezogen werden wenn kein vertrauenswürdiger Ansprechpartner bei der Versicherungsgesellschaft vorhanden ist. Besteht grundsätzliche Unsicherheit im Umgang mit Versicherern oder deren Vertretern, ist je nach Lage der Dinge der Rechtsanwalt als Ansprechpartner vorzuziehen. Die oft sehr hohen versicherten BU Renten(Summen) sollte man nicht durch fehlerhaftes Verhalten aufs Spiel setzen.

Wichtig ist auch die Prüfung aller Verträge auf versicherte Leistungen im BU Fall. Arbeitsverträge, die gesetzliche Rentenversicherung, Direktversicherungen und andere Verträge welche oft nur dem Versicherten bekannt sind. Leistungen bei Berufsunfähigkeit können nur dann ausgezahlt werden, wenn rechtzeitig die entsprechende Stelle informiert wurde und ein Leistungsantrag bearbeitet ist.