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Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung

Oft kommt auf unsere Nachfrage nach einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung, bzw. nach der Absicherung der Arbeitskraft(Berufsfähigkeit), die folgende Antwort:

Ja, ich bin gegen Unfälle gut versichert, alles in Ordnung...

Unwissenheit oder einfach nur falsch informiert. Aber eine Unfallversicherung bietet nur einen sehr begrenzten Schutz bei Verlust der Berufsfähigkeit.

Ein Beispiel: Für den Beinbruch mit Krankenhausaufenthalt bekomme ich von der Unfallversicherung eventuell eine gewisse Summe ausgezahlt. Je nach Bedingungswerk über verbesserte Klauseln und Unfall-KHT vielleicht etwas mehr. Die Berufsfähigkeit ist hier aber in der Regel nicht zwingend gefährdet und damit ist dieses Schadenereignis nicht existenzbedrohend. Die Krankentagegeldversicherung und eventuell eine Krankenhaustagegeldversicherung sind hier eher die richtige Deckung für solch ein Schadenereignis. In diesem Falle wäre es ja "nur" eine Arbeitsunfähigkeit mit KH-Aufenthalt.

Die Unfallversicherung eignet sich, mit Ihren entsprechend hohen Invaliditätsleistungen, eher als Ergänzung zur BU-Versicherung.

Eine Berufsunfähigkeitsrente, bei Verlust von 50% der Berufsfähigkeit, erhält der Versicherte bei der BU Versicherung unabhängig vom Schadenereignis. Es zählt nur der Grad der Berufsunfähigkeit. Bei bestehender 50% Klausel, wie Sie in den meisten BU-Verträgen vorkommt, sind bis auf wenige Ausnahmen alle Ereignisse versichert die die Berufsfähigkeit beeinträchtigen.

Da in der Regel über den versicherten Beruf die Haupteinnahmen erzielt werden hat die Absicherung der Berufsfähigkeit oberste Priorität.