Muss ich meine BU-Rente versteuern?

Der Ertragsanteil der BU-Rente muss als Einkommen versteuert werden. Je früher der Versicherungsfall eintritt, umso höher ist der Ertragsanteil, der mit ca. 1% pro Jahr BU-Rentenbezug zu Buche schlägt. Beispiel: wird ein Versicherter mit 50 Jahren berufsunfähig und bezieht laut Vertrag von da ab noch 10 Jahre BU-Rente aus seiner Versicherung, wird der Ertragsanteil mit ca. 10% festgesetzt, bezogen auf die monatliche Bruttorente. Wird dagegen ein Versicherungsnehmer mit 30 Jahren berufsunfähig und bezieht noch weitere 28 Jahre bis zum Ende der Vertragslaufzeit seine BU-Rente, wird von einem Ertragsanteil von 28% ausgegangen.