Sind der Beruf oder das Hobby maßgebend für den Beitrag?

Der Beruf hat eine direkte Auswirkung auf den Beitrag. Die Versicherer richten sich bei der Beurteilung des Risikos nach einer internen Liste, welche alle gängigen Berufe in fünf, bzw. sechs Risikogruppen einteilt. Je nach Zuordnung kann der Beitrag entweder sinken oder steigen. Bei der Auswirkung von Hobbies auf den Beitrag verhält es sich ähnlich, wobei besonders gefährliche Freizeitbeschäftigungen sogar zu einer Ablehnung des Antrags führen können. Es gibt aber die Möglichkeit, das Risiko behaftete Hobby oder die Risikosportart vom Vertrag ausschließen zu lassen.