Tipps zum Antrag

Antrag auf Berufsunfähigkeit – Alle Tipps BU Versicherung

Zunächst ist es wichtig, mehrere Angebote mit den gleichen Antragsvoraussetzungen einzuholen. Nur so ist ein Vergleich möglich, dessen Auswertung letztlich zur günstigsten BU Versicherung führt. Wenn bestehende Erkrankungen und Vorerkrankungen befürchten lassen, dass ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt wird, sollten alle Anträge zur gleichen Zeit verschickt werden. Bei der Frage, ob schon einmal eine Ablehnung erfolgt ist, kann der Antragsteller dann getrost bei der Wahrheit bleiben und mit einem klaren „Nein“ antworten.

Ebenso bei der absoluten Wahrheit sollte der Antragsteller bei den Gesundheitsfragen bleiben. Die BU Rente wird nur dann gezahlt, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden. Andernfalls kann die BU Versicherung die Leistung ablehnen, obwohl eventuell jahrelang Beiträge entrichtet wurden.

Diese Angaben sollte der Antrag enthalten:

  • Personalien, Geburtsdatum
  • Beruf
  • Bestehende Erkrankungen und Vorerkrankungen
  • Die Höhe der Rente im Leistungsfall

Sobald die Angebote der Versicherer vorliegen, sollten die Unterschiede miteinander verglichen werden. Insbesondere sollte darauf geachtet werden:

  • Verzicht auf Verweisungsklausel (die Versicherung kann nicht verlangen, dass der Antragsteller einer anderen Tätigkeit nachgeht)
  • Eintritt der Leistung nach spätestens 6 Monaten Krankheit, auch wenn danach eine Besserung stattfindet und Erwerbstätigkeit wieder möglich wird
  • Anerkennung der Leistungspflicht für rückliegende Zeiträume (damit wird sichergestellt, dass bei einer rückwirkenden Feststellung von Berufsunfähigkeit die BU Rente auch für den schon verstrichenen Zeitraum nachgezahlt wird)
  • § 41 Versicherungsvertragsgesetz (darauf sollte ausdrücklich verzichtet werden, sonst kann die Versicherung jederzeit die Beiträge erhöhen, wenn nach Vertragsabschluss Umstände eintreten, welche das Risiko einer bevorstehenden Berufsunfähigkeit verschärfen)
  • Arztanordnungsklausel (damit ist die Versicherung berechtigt, bestimmte Therapien anzuordnen. Enthält der Vertrag einen Verzicht auf die Arztanordnungsklausel hat der Versicherte freie Arztwahl und braucht die Therapien nur mit seinem behandelnden Arzt abzusprechen)