Stolperfallen

Stolperfallen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen

Die Gesundheit ist ausschlaggebend bei der Beurteilung des Risikos, vorzeitig berufsunfähig zu werden und sie ist es auch bei der Beurteilung der Aufnahmekriterien durch den Versicherer. Sie kann deshalb schnell zur Stolperfalle werden, dennoch müssen die Angaben darüber vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden.

Wer bei der Antragstellung auf eine Berufsunfähigkeitsrente bestimmte Erkrankungen oder Therapien verschweigt, wird spätestens bei einer eventuellen Leistungssituation von diesem Fehler wieder eingeholt. Die Versicherungen prüfen nämlich ganz genau, ob damals alles mit rechten Dingen zugegangen ist und versagen die Vertragsleistung, wenn Ungereimtheiten auftauchen.

Ehrliche Antragsteller gehen das Risiko ein, mit einem höheren Beitrag belastet zu werden oder gar eine Ablehnung zu kassieren. In diesem Fall muss man wissen, dass die Versicherer in einer Art Warndatei für Versicherungen zusammengeschlossen sind, nur dass es dabei nicht um die Bonität des Antragstellers geht, sondern um seine erfolglosen Bemühungen, einen Vertrag für eine BU-Rente zu bekommen. Die Uniwagnis gilt als Warndatei für Versicherungsgesellschaften und sie speichert eine gewisse Zeit alle Antragsdaten, sodass eine Versicherung sofort erkennen kann, ob ein Kunde schon woanders eine Ablehnung kassiert hat. Das kann sich nachteilig auswirken und eine wiederholte Ablehnung provozieren. Diese Stolperfalle kann umgangen werden, indem mehrere Anträge gleichzeitig an verschiedene Unternehmen abgeschickt werden. Es gibt auch die Möglichkeit der anonymisierten Risikoabfrage, bei welcher nur die Daten zur Beurteilung des persönlichen Risikos übermittelt werden, um ein Angebot über Beitrag und Leistung der BU-Rente zu bekommen. Zu diesem Zweck wendet man sich am besten an einen Versicherungsmakler, der diese anonymisierte Risikoanfrage starten kann.