Als berufsunfähig im Sinne der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gilt derjenige, der wegen Krankheit, Unfall oder dem sogenannten Verfall der geistigen oder körperlichen Kräfte seinen Beruf nicht mehr vollständig ausüben kann. Die meisten Versicherungen unterscheiden zwischen einer teilweisen und einer vollständigen Berufsunfähigkeit und staffeln dementsprechend ihre Leistungen.
