Wenn in den Versicherungsbedingungen manifestiert ist, dass der Versicherte nur dann als berufsunfähig anzusehen ist, wenn er seinen Beruf „oder eine andere Tätigkeit“ nicht mehr ausüben kann, spricht man von der Möglichkeit der abstrakten Verweisung. Die Versicherung kann die Leistung in Form einer BU Rente versagen. Es ist wichtig, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf zu achten, dass dieser Zusatz nicht enthalten ist. Noch besser sollte der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ausdrücklich erwähnt sein.
