Bei einem Berufswechsel ist ein Blick in die Versicherungsbedingungen fällig. Grundsätzlich versichern die Anbieter die Tätigkeit, die bei Vertragsabschluss ausgeübt wurde. Einige Versicherungen verlangen eine Mitteilung über einen vollzogenen Berufswechsel, denn die neue Tätigkeit könnte ein höheres Risiko und damit auch einen höheren Beitrag mit sich bringen. Um sich im Ernstfall Nachteile zu ersparen, sollte ein Berufswechsel immer angezeigt werden, es sei denn, es ist ausdrücklich in den Vertragsbedingungen vermerkt, dass die Versicherung darauf verzichtet.
