Sobald die Berufsunfähigkeit vorliegt, muss der Versicherungsnehmer seiner Beweispflicht nachkommen und entsprechende ärztliche und fachärztliche Gutachten vorlegen, aus denen die Berufsunfähigkeit hervorgeht. Die Versicherung wird evtl. weitere unabhängige Gutachten anfordern und nach Auswertung aller Unterlagen über den Leistungsfall entscheiden.
