Was versteht man unter einer Arztanordnungsklausel?

Die Versicherung kann verlangen, dass sich der Versicherte bestimmten Therapien unterzieht und spezielle Fachärzte konsultiert, damit sich der Gesundheitszustand wieder bessert, der zur BU-Rente führen soll. Es können auch von der Versicherung benannte Gutachter eingeschaltet werden, wenn im Vertrag nicht ausdrücklich ein Verzicht auf die Arztanordnungsklausel vermerkt ist. Nur dann hat der Versicherte das Recht, zusammen mit seinen behandelnden Ärzten den Behandlungsverlauf zu bestimmen bei freier Arztwahl.