Der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung enthält Fragen zu Gesundheit und Lebensführung. Insbesondere werden bestehende Erkrankungen und risikoreiche Hobbies abgefragt. Unterlässt es ein Antragsteller, wahrheitsgemäß zu antworten und unterschlägt er Tatsachen, die sich auf die Entscheidung über den Antrag und die Beitragsgestaltung auswirken, begeht er eine vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung. Kommt die Wahrheit während der Laufzeit des Vertrages ans Licht, kann die Versicherung den Vertrag kündigen mit der Auswirkung, dass der Anspruch auf eine BU-Rente wegfällt.
