Der Verzicht auf konkrete Verweisung bewirkt, dass eine Versicherungsleistung, sprich die BU-Rente, auch dann gezahlt wird, wenn der Versicherte einer anderen Tätigkeit nachgeht. Voraussetzung dafür ist, dass die neue Tätigkeit nichts mit dem versicherten Beruf zu tun hat und dass dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Selbst wenn das Einkommen gleich hoch oder höher ist, als im alten Beruf, kann die BU-Rente in vollem Umfang gezahlt werden, wenn im Vertrag der Verzicht auf konkrete Verweisung festgehalten ist.
