Im Gegensatz zur Unfallversicherung geht die Berufsunfähigkeitsversicherung weit über die Ursache Unfall hinaus. Auch wer wegen einer Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat ein Recht auf eine Versicherungsleistung. Der Begriff Krankheit ist auch auf eine Schwächung der geistigen und körperlichen Kräfte ausgeweitet. Wer also wegen Depressionen oder anderen psychischen Erkrankungen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist ebenfalls berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen.
