Wer wird damit betraut, eine Berufsunfähigkeit festzustellen?

Der Versicherte muss mindestens ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem die Berufsunfähigkeit hervorgeht. Die Versicherung kann ein weitergehendes Gutachten verlangen oder einen Facharzt hinzuziehen. Der Versicherte ist in der Beweispflicht, was bedeutet, dass er alle Unterlagen vorzulegen hat, welche die Versicherung benötigt, um über die versicherungsrelevante Berufsunfähigkeit entscheiden zu können. In unklaren Fällen wird ein unabhängiger Arzt eingeschaltet, der die eingereichten Unterlagen auswertet.