Wie lange muss der Zustand der Berufsunfähigkeit anhalten?

Um als berufsunfähig zu gelten, muss es dem Versicherten dauerhaft nicht möglich sein, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Die Kriterien für „dauerhaft“ können auch schon erfüllt sein, wenn die Erkrankung über einen Zeitraum von 6 Monaten ununterbrochen anhält.