Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit wird die BU-Rente bis zum Ende der Vertragslaufzeit gezahlt. In der Regel ist das bis zum 58. Lebensjahr, einige Tarife sehen eine BU-Rente bis zum 60. oder 65. Lebensjahr vor und einige Versicherer bieten auch eine lebenslange BU-Rente an. Bei vorübergehender Berufsunfähigkeit wird die BU-Rente bis zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bezahlt.
